Förderprogramme

AVGS Gründercoaching 2026 – der komplette Ratgeber

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ermöglicht Arbeitsuchenden eine professionelle Gründungsberatung, die vollständig von der Agentur für Arbeit finanziert wird. Hier erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Ablauf, Inhalte und Antragstellung – unabhängig und praxisnah aufbereitet.

Was ist AVGS Gründercoaching?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Dokument, das von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt wird. Er berechtigt den Inhaber zur Teilnahme an bestimmten Maßnahmen der beruflichen Eingliederung – darunter auch die Gründungsberatung für Arbeitsuchende, die sich selbstständig machen möchten.

Im Rahmen des AVGS Gründercoachings arbeitet der künftige Gründer mit einem zertifizierten Gründungscoach zusammen. Der Coach begleitet durch alle wichtigen Schritte der Gründungsvorbereitung: von der Ausarbeitung der Geschäftsidee über die Erstellung des Businessplans bis hin zur Finanzplanung und der Prüfung der Tragfähigkeit.

Anders als der Gründungszuschuss ist der AVGS keine finanzielle Förderung im Sinne eines Geldbetrags. Er ist ein Gutschein, mit dem die Kosten für das Coaching komplett von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Der Gründer selbst zahlt nichts für die Beratung.

Voraussetzungen für den AVGS

Ein AVGS für Gründungsberatung wird nicht automatisch ausgestellt. Die Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall, ob die Maßnahme für den Eingliederungsweg geeignet ist. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie sind arbeitsuchend und beziehen Arbeitslosengeld I, Bürgergeld oder sind von Arbeitslosigkeit bedroht.
  • Sie haben eine konkrete Gründungsidee und möchten sich selbstständig machen.
  • Die Gründungsberatung ist für Ihren Eingliederungsweg geeignet und wird von der Agentur für Arbeit befürwortet.
  • Sie haben noch keinen Coach beauftragt – der AVGS muss vor Beginn der Maßnahme vorliegen.

Gut zu wissen: Die Agentur für Arbeit entscheidet eigenständig, ob ein AVGS ausgestellt wird. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Überzeugen Sie Ihren Vermittler mit einer klar formulierten Gründungsidee und einem ersten Konzept.

Ablauf & Inhalte des Coachings

Das AVGS Gründercoaching erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von 6 bis 12 Wochen und umfasst bis zu 90 Stunden. Die genaue Aufteilung wird individuell zwischen dem Gründer und dem Coach vereinbart. Typische Inhalte sind:

Ideenvalidierung

Prüfung der Geschäftsidee auf Machbarkeit und Marktpotenzial.

Marktanalyse

Analyse von Zielgruppe, Wettbewerb und Marktchancen.

Businessplan

Erstellung eines vollständigen Businessplans inkl. Finanzplan.

Finanzplanung

Kalkulation von Kosten, Umsätzen, Liquidität und Rentabilität.

Rechtsformberatung

Empfehlung der passenden Rechtsform und Hinweise zu Steuern.

Fördermittel

Übersicht passender Förderprogramme wie Gründungszuschuss oder KfW.

Dauer: Bis zu 90 Stunden über 6–12 Wochen. Die genaue Stundenzahl und Frequenz der Treffen werden zu Beginn mit dem Coach festgelegt.

AVGS vs. Gründungszuschuss

Der AVGS und der Gründungszuschuss werden oft verwechselt, sind aber grundlegend verschieden. Der AVGS finanziert die Beratung, der Gründungszuschuss finanziert den Lebensunterhalt. Beide können sogar kombiniert werden:

MerkmalAVGS GründercoachingGründungszuschuss
Art der FörderungGutschein für CoachingFinanzieller Zuschuss
Was wird gefördert?Beratung & CoachingLebensunterhalt + Kapital
ZielgruppeArbeitsuchende mit GründungsideeALG-I-Empfänger
Dauer6–12 Wochen (bis 90 Std.)6 + 9 Monate
AuszahlungKeine – Coach wird bezahltMonatlich an Gründer
Kombinierbar?Ja, mit GründungszuschussJa, mit AVGS

Welches Programm für Sie infrage kommt, ermittelt unser Förder-Check in wenigen Minuten.

AVGS beantragen – Schritt für Schritt

Der AVGS muss vor Beginn des Coachings bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. So gehen Sie vor:

  1. 1

    Vorgespräch mit dem Vermittler

    Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter und stellen Sie Ihre Gründungsidee vor.

  2. 2

    Gründungsidee darlegen

    Beschreiben Sie Ihr Vorhaben kurz: Was wollen Sie gründen, für wen, und warum glauben Sie, dass es tragfähig ist?

  3. 3

    AVGS beantragen

    Bitten Sie Ihren Vermittler um Ausstellung eines AVGS für Gründungsberatung. Die Maßnahme muss im Eingliederungsplan verankert werden.

  4. 4

    Coach auswählen

    Suchen Sie sich einen zertifizierten Gründungscoach. Achten Sie auf Anerkennung durch die Agentur für Arbeit und Branchenerfahrung.

  5. 5

    Coaching beginnen

    Nach Ausstellung des AVGS vereinbaren Sie den ersten Termin mit dem Coach und starten die Gründungsberatung.

  6. 6

    Businessplan finalisieren

    Nutzen Sie die Coaching-Zeit, um einen vollständigen Businessplan zu erarbeiten – Grundlage für weitere Förderungen wie den Gründungszuschuss.

Tipps für die Bewilligung

  • Bereiten Sie sich auf das Vorgespräch vor – je konkreter Ihre Idee, desto überzeugender.
  • Bringen Sie erste Notizen oder ein kurzes Konzept zum Termin mit.
  • Erwähnen Sie, dass Sie bereits einen Businessplan erstellen (z. B. mit unserem Generator) – das zeigt Ernsthaftigkeit.
  • Fragen Sie aktiv nach dem AVGS – manche Vermittler bieten ihn nicht ungefragt an.
  • Wählen Sie einen Coach, der von der Agentur für Arbeit anerkannt ist und Ihre Branche kennt.
  • Kombinieren Sie AVGS und Gründungszuschuss – das Coaching bereitet ideal auf den Antrag vor.

Häufige Fragen zum AVGS

Was ist ein AVGS?

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und berechtigt zur Teilnahme an Maßnahmen zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder an Eingliederungsleistungen. Für Gründer ist insbesondere der AVGS für Gründungsberatung relevant.

Was ist AVGS Gründercoaching?

Das AVGS Gründercoaching ist eine von der Agentur für Arbeit geförderte Beratung, die Arbeitsuchende bei der Vorbereitung einer Selbstständigkeit unterstützt. Ein zertifizierter Coach hilft bei der Erstellung des Businessplans, der Marktanalyse, der Finanzplanung und der Prüfung der Tragfähigkeit der Geschäftsidee.

Wer bekommt einen AVGS für Gründungsberatung?

Anspruchsberechtigt sind Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen, sowie Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Voraussetzung ist, dass die Gründungsberatung notwendig ist, um die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit vorzubereiten.

Wie lange dauert das AVGS Gründercoaching?

Die Gründungsberatung mit einem AVGS umfasst in der Regel bis zu 90 Stunden und erstreckt sich über einen Zeitraum von etwa 6 bis 12 Wochen. Der genaue Umfang wird individuell zwischen Coach und Teilnehmer vereinbart und von der Agentur für Arbeit bewilligt.

Kostet das AVGS Gründercoaching etwas?

Nein. Die Kosten für das Gründercoaching werden vollständig von der Agentur für Arbeit übernommen, sofern ein gültiger AVGS vorliegt. Der Teilnehmer zahlt nichts dazu. Reisekosten können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich erstattet werden.

Wie beantrage ich einen AVGS für Gründungsberatung?

Sie stellen den Antrag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Dort wird geprüft, ob die Maßnahme für Ihren Eingliederungsweg geeignet ist. Nach der Bewilligung erhalten Sie den AVGS und können einen zertifizierten Gründungscoach Ihrer Wahl beauftragen.

Bereit, Ihre Gründung voranzutreiben?

Starten Sie mit dem kostenlosen Förder-Check und finden Sie heraus, welche Förderprogramme – inklusive AVGS – zu Ihrem Vorhaben passen.